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Personalführung
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Ist der Verein Träger eines Betriebs, so ist die Betriebsleitung für die Personalführung zuständig. Der Vorstand ist dennoch in seiner Rolle als Vorgesetzter und Arbeitgeber für die Leitung des Betriebs verantwortlich. Es ist sinnvoll, diese Aufgabe an ein Personalressort zu delegieren.