Glossar Seite merken Kündigung A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Zuletzt besuchte Kopfstimmrecht Kooptation Kontrollstelle Konto eröffnen Kontenplan Mit Kündigung wird die Auflösung der Mitgliedschaft resp. der Austritt aus dem Verein bezeichnet. Die Kündigungsfrist darf nicht länger als ein halbes Jahr betragen.