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Gegenantrag

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Gegenantrag

Zu einem Hauptantrag kann ein Gegenantrag gestellt werden. Beispiel: Ein neues Lokal soll gemietet werden (Hauptantrag). In einem Gegenantrag wird vorgeschlagen, es solle eine Liegenschaft gekauft werden. Beide Anträge werden nacheinander zur Abstimmung unterbreitet. Derjenige Antrag, der die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint, gilt als angenommen.