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Beschlussfähigkeit
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Einige Statuten sehen vor, dass ein bestimmter Mindestanteil der Mitglieder anwesend sein muss, damit die Vereinsversammlung gültige Beschlüsse fassen kann. Auch der Vorstand kann für sich eine Mindestanzahl anwesender Mitglieder und damit seine Beschlussfähigkeit definieren. Wenn nicht genügend Mitglieder anwesend sind, bleibt oft nichts anderes übrig, als die Versammlung abzubrechen und zu verschieben.